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WEG Verwaltung


Die WEG-Verwaltertätigkeit ist gesetzlich im Wohnungseigentümergesetz §§ 20 ff geregelt.
Weitere Leistungen ergeben sich aus den zusätzlich vereinbarten Leistungen, der Teilungserklärung, der Gemeinschaftsordnung und den gefassten Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.

Exemplarisch sind dies:

• Erstellung des Wirtschaftsplans für die nächste Abrechnungsperiode
• Erstellung der Jahresabrechnung
• Erstellung einer eventuellen Wasserabrechnung
• Vorbereitung, Einberufung, Durchführung und Protokollierung der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung
• Umsetzung von gefassten Beschlüssen, Archivierung der Beschlüsse
• Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft auf Treuhandkonten
• Überwachung der fälligen Wohngeldzahlungen
• Lastschrifteinzug von Wohngeldern
• Regelmäßige Objektbegehungen
• Erfassen des Instandsetzungsbedarfs
• Angebotseinholung und -auswertung
• Beauftragung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
• Prüfung sämtlicher Eingangsrechnungen
• Abwicklung des Zahlungsverkehrs
• gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaft
• Abschluss und Prüfung von Versicherungsverträgen und sonstigen Verträgen der Gemeinschaft
• Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten

Die Hillwig & Co. GmbH | Immobilien und Hausverwaltung hat in den letzten Jahren als "Zweitverwalter" erfolgreich Wohnungseigentümergemeinschaften im Bereich der Gewährleistungsverfolgung gegen Bauträger betreut.

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